Innung
https://www.malerinnung-mittleres-ruhrgebiet.de/innung/
Gedruckt am Freitag, den 13. Dezember 2019
Die Geschäftsstelle unserer Maler- und Lackiererinnung
erreichen Sie unter nachfolgender Adresse:
Maler- und Lackiererinnung mittleres Ruhrgebiet
Kreishandwerkerschaft Recklinghausen
Dortmunder Str. 18
45665 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 48 03 - 0
Telefax: 0 23 61 / 48 03 - 23
Internet: www.khre.de
E-Mail: info@malerinnung-mittleres-ruhrgebiet.de
Innungsbetreuung:
Herr Daniel Störmer
Telefon: 0 23 61 / 48 03 - 13
E-Mail: stoermer@khre.de
Schlägel-und-Eisen Straße 50
45701 Herten
Telefon: 0 23 66 / 4 99 59 30
E-Mail: info@malerinnung-mittleres-ruhrgebiet.de
Die Überbetriebliche Ausbildung der Maler- und Lackierer findet seit 2012 in unserem eigenen Ausbildungszentrum statt. Hier stehen den Auszubildenden auf drei Etagen moderne Lehrwerkstätten zur Verfügung.
Für Veranstaltungen kann weiterhin der Konferenz- und Versammlungsraum genutzt werden. Sprechen Sie uns einfach an, um Ihre Veranstaltung bei uns durchzuführen
In der heute schnelllebigen Zeit in der sich die Strukturen vieler Ebenen neu ordnen wird es auch nicht unbedingt einfacher für unsere Fachbetriebe, der Kompetenz, Kreativität und Flexibilität im Berufsalltag gerecht zu werden.
Daher ist eine moderne Verbandsstruktur wie wir sie kennen, mit Innungen, Landesinnungsverbänden und dem Bundesinnungsverband eine Garantie für jedes Innungsmitglied effiziente Leistungen erbringen zu können.
Wir - die Malerinnung Mittleres Ruhrgebiet - sind ein Baustein der Fachorganisation. Sie hat die Aufgabe die fachliche Interessenvertretung, der Personen die im Maler-und Lackiererhandwerk tätig sind und mit unseren Mitgliedern, gemeinsame geschäftliche Interessen fördern.
Sie möchten auch als Betrieb in die Maler- und Lackierer Innung Mittleres Ruhrgebiet eintreten?
Senden Sie uns einfach an nacholgende E-Mail Adresse eine Nachricht, in der Sie Ihre Absicht zum
Eintrit in die Innung beschreiben. Oder rufen Sie uns einfach an.
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Daten aufzunehmen, sowie die formelle Aufnahme zu besprechen. Ausserdem können wir Ihnen dann auch genau darlegen, welche Vorteile gerade Sie und Ihr Betrieb von einer Mitgliedschaft haben.
Wir freuen uns bereits jetzt schon darauf, mit Ihnen zusammen zu arbeiten, und versichern Ihnen, mit ganzer Kraft für eine erfolgreiche Mitgliedschaft zu sorgen.
Kontakt
Herr Daniel Störmer
Telefon: 0 23 61 / 48 03 - 13
E-Mail: stoermer@khre.de
DIe vielfältigen Leistungen der Malerinnung wird über die Geschäftstelle der Kreishandwerkerschaft MIttleres Ruhtgebiet zur Verfügung gestellt.
Unsere Leistungen – Ihr Nutzen!
Die kompetente Rechtsberatung und umfassende rechtliche Betreuung durch unsere Juristen bieten die größtmögliche Gewähr, dass Sie Ihr Recht bekommen. Sie werden, falls erforderlich auch vor den Arbeitsgerichten (1. und 2. Instanz) fachkundig vertreten. Für die juristische Vertretung durch die Innung fallen keine Kosten an. Kostenlos ist auch die Beratung in Fragen des Sozialrechts, Werkvertragsrechts, Tarifrechts, unlauterer Wettbewerb, unzulässiger Handwerksausübung und Schwarzarbeit. Sie haben noch ausstehende Forderungen gegenüber Ihren Kunden? – Hier können Sie die günstigen Konditionen nutzen, die wir mit unserem Vertragsanwalt für das Inkassoeinzugsverfahren vereinbart haben. Hilfestellung können Sie auch bei der Gestaltung von Verträgen in Anspruch nehmen, wobei unsere Formular- und Mustermappe Ihnen darüber hinaus wertvolle Dienste leisten wird. Alle diese Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Ausbildung – mit Spareffekt Sie bilden aus? Dann bedeutet die Mitgliedschaft in unserer Innung weitere erhebliche geldwerte Vorteile für Sie: Die Prüfungsgebühr bei Gesellenprüfungen beträgt z. Zt. statt € 185,-- zzgl. 30,-- € Materialkosten lediglich € 90,-- zzgl. 30,-- € Materialkosten und bei Zwischenprüfungen statt € 130,-- zzgl. 30,-- € Materialkosten nur € 60,-- zzgl. 30,-- € Materialkosten. Außerdem übernimmt unsere Innung ca. 20% der in allen 3 Lehrjahren anfallenden Kosten für die überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge, die z. Zt. insgesamt € 1.740,-- betragen. Unsere Innung ist eben auch eine Solidargemeinschaft.
Auch Handwerksbetriebe sind verpflichtet einen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst zu installieren. Mitgliedsbetriebe können hier ein kosten-günstiges Angebot der Kreishandwerkerschaft für die arbeitsmedizinische Betreuung nutzen.
Günstige Konditionen für Mitglieder Exklusiv für die Mitglieder der ihr angeschlossenen Innungen hat die Kreishandwerkerschaft Bielefeld günstige Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Dienstleistern getroffen. Das beinhaltet - Kraftfahrzeugversicherung (attraktive Beiträge bei vollen Service) - Vergünstigungen beim Stromeinkauf (Sondervereinbarungen mit den Stadtwerken) - Preisvorteile bei Festnetz und Mobiltelefon (Rahmenvereinbarungen mit Telekommunikationsanbietern) - Preisnachlässe beim Tanken (Flottentank-Kartenvertrag mit der Firma Kaiser & Tappe GmbH) Ebenfalls exklusiv für Innungsmitglieder bietet der Hauptverband Farbe - Gestaltung - Bautenschutz Sonderkonditionen beim Kauf von Fahrzeugen sowie die Teilnahme an einer Bürgschaftsrahmenvereinbarung (Baubürgschaften) mit der VHV zu attraktiven Konditionen.
Auch der Beruf des Malers und Lackierers entwickelt sich ständig weiter. Unsere Kunden erwarten auf der Grundlage neuester Erkenntnisse beraten zu werden, beispielsweise bei der Wärmedämmung oder der Bekämpfung von Schimmelpilzbefall. Auch kommen immer wieder neue Materialien auf den Markt, deren fachgerechte Anwendung spezielles Wissen erfordert. Ein umfassendes und vielseitiges Seminarangebot gehört deshalb ebenfalls zu dem Leistungsangebot unserer Innung, auf das moderne und aufgeschlossene Unternehmer nicht verzichten sollten.
Auf den regelmäßig stattfindenden Innungsversammlungen findet ein reger kollegialer Informations- und Erfahrungsaustausch statt. Wer bereit ist, Verantwortung in der Innung zu übernehmen, kann durch Kontakte auch auf Landes- und Bundesebene seinen Erfahrungshorizont erheblich erweitern. Durch Rundschreiben unserer Innung sowie durch Newsletter und die 4 x im Jahr erscheinende Mitgliederzeitschrift der Kreishandwerker-schaft erhalten unsere Mitglieder ständig aktuelle Informationen rund um das Handwerk, zu fachlichen Themen ebenso wie zu handwerkspolitischen Fragen.
Sowohl in Zeiten wirtschaftlichen Auf- wie Abschwungs gilt es, die gemeinsamen Interessen unseres Berufsstandes sowie handwerkspolitische Belange durchzusetzen. Unsere Innung ist ein starker Arbeitgeberverband, der auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene zu zahlreichen Fragen wie etwa das Vergaberecht eindeutig Position bezieht. In aller Regel decken sich die Einzelinteressen und damit auch Ihr Interesse mit dem Gesamtinteresse der Innung. Nur so können wir, können Sie, als Mitglied aktiv die Zukunft unseres Berufsstandes und des Handwerks mitgestalten und prägen. Das ist gelebte Demokratie und praktizierte kollegiale Solidarität an der Sie teilhaben können.
Der Innungsbeitrag setzt sich z. Zt. aus einem Grundbeitrag von € 230,--, einem Zusatzbeitrag von 7,5%o der Lohnsumme zusammen. Sobald Sie Ihrem Innungsbeitrag errechnet haben, werden Sie feststellen, dass sich die Mitgliedschaft in unserer Innung für Sie lohnen wird. Das gilt finanziell ebenso wie ideell, denn es gilt nach wie vor: Nur gemeinsam sind wir stark!
Zu den wichtigsten Ämtern, die in einer Handwerksinnung vergeben werden, gehört das Amt des Lehrlingswarts. Der Lehrlingswart ist der Ausbildungsexperte der Handwerksinnung. Er wird von der Innungsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich aktiv. Die Aufgabe eines Lehrlingswartes ist es, die in seinem Innungsbezirk ausgebildeten Lehrlinge zu betreuen. Der Lehrlingswart soll den Auszubildenden bei Problemen in der Schule und im Betrieb beratend und gegebenenfalls vermittelnd zur Seite stehen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn es um Rechte und Pflichten während der Ausbildung geht. In der Regel wird der Lehrlingswart zugleich als Mitglied der Arbeitgeber (Meisterbeisitzer) in den Zwischen- und Gesellenprüfungsausschuss gewählt. Der Lehrlingswart ist Ansprechpartner vor Ort und Mittler zwischen Lehrlingen und Betrieben
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